Keine Anwendung der sog. Mindestbesteuerung des
§ 2 Abs. 3 EStG
i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 auf echte Verluste
Leitsatz
Unter den Begriff der "negativen Summen" in
§ 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG
1999/2000/2002 fallen keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich
erzielt werden (sog. "echte" Verluste). Zu den "unechten"
Verlusten zählen negative Einkünfte jedenfalls insoweit, als sie auf
die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen zurückzuführen sind.
Demgegenüber führt die Inanspruchnahme der in
§ 7 EStG gesetzlich vorgesehenen
(regulären oder erhöhten) AfA nicht zu einem lediglich
buchmäßigen und damit nicht wirtschaftlich erzielten "unechten"
Verlust. Vergleichbar .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 1484 Nr. 9 HFR 2011 S. 1143 Nr. 10 UAAAD-87488