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Steuerliche Behandlung von nach ausländischem Recht gegründeten grundstücksverwaltenden Körperschaften und von vermögensverwaltenden gewerblich geprägten Personengesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern
Auf dem deutschen Immobilienmarkt treten zunehmend nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaften als Investoren auf. Sie erwerben – in teilweise sehr großem Umfang – im Inland belegenen Grundbesitz und erzielen daraus inländische Einkünfte. Aufgrund der Änderung des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG durch das JStG 2009 werden diese Einkünfte ab dem VZ 2009 als solche aus Gewerbebetrieb erfasst. Zur Ermittlung der Einkünfte ab dem VZ 2009 nimmt das ausführlich Stellung. Ergänzend bittet die OFD bei der Veranlagung dieser Gesellschaften folgende Besonderheiten zu beachten:
I. Kapitalgesellschaften als Erwerber
1. Prüfung der Körperschaftsteuerpflicht
Die nach ausländischem Recht gegründeten Kapitalgesellschaften haben ihren statutarischen Sitz im Ausland. Gleichwohl kann sich im Einzelfall der Ort der Geschäftsleitung i. S. v. § 10 AO im Inland befinden mit der Folge, dass diese Kapitalgesellschaften nach § 1 Abs. 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind. Sie unterliegen dann grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen der deutschen Besteuerung und werden wie nach inländischem Recht gegründete Kapitalgesellschaften besteuert.
In einschlä...BStBl 2007 I S. 754