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FG Münster Urteil v. - 6 K 2439/10 AO EFG 2011 S. 1670 Nr. 19

Gesetze: AO § 37 Abs 2

Verfahren:

Kreditinstitut als Leistungsempfänger einer Steuererstattung

Leitsatz

Durch die Überweisung einer Steuererstattung wird das kontoführende Kreditinstitut auch dann nicht Leistungsempfänger i.S.v. § 37 Abs. 2 AO, wenn es die Erstattung mit einem Teil des ihm gegenüber bestehenden Schuldsaldos des Bankkunden (Steuerpflichtigen) verrechnet. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Girokonto um ein gekündigtes, aber noch nicht abgerechnetes Konto handelt.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1670 Nr. 19
ZAAAD-87576

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