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BFH Urteil v. - X R 4-5/06, X R 43-44/07

Gesetze: EStG § 4a Abs. 2 Nr 2, EStG § 4 Abs. 4a, EStG § 52 Abs. 11, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3

Begrenzter Schuldzinsenabzug bei Finanzierung von Umlaufvermögen (inhaltsgleich mit )

Leitsatz

Die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen sind nicht ungekürzt abziehbar.
Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen des Wirtschaftsjahres 1998/1999 sind bei einer verfassungskonformen Auslegung des § 4 Abs. 4a EStG i.V.m. § 52 Abs. 11 Satz 1 EStG Überentnahmen des Kalenderjahres 1998 nicht zu berücksichtigen.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
CAAAD-87604

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