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BMF - IV D 3 -S 7279/10/10006 BStBl 2011 I S. 752

Umsatzsteuer; Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch dasJahressteuergesetz 2010 – Anpassung des Abschnitts 13b.1UStAE

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Durch Artikel 4 Nummer 8 Buchstaben a und b i. V. m. Artikel 32 Absatz 5 des Jahressteuergesetzes 2010 – JStG 2010 – vom (BGBl 2010 I S. 1768) wurde mit Wirkung vom der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. um die Lieferungen der in der Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände (insbesondere Industrieschrott und Altmetalle, § 13b Absatz 2 Nummer 7 UStG) erweitert.

Bei der Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen der in der Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände (§ 13b Absatz 2 Nummer 7 UStG) führt die bisherige Verwaltungsauffassung in Abschnitt 13b.1 Absatz 22a Nummer 2 UStAE im Zusammenhang mit Lieferungen von als Düngemittel verwendetem Konverterkalk in der Praxis zu Anwendungsproblemen, die beseitigt werden sollen. Außerdem ist ein Gesetzesverweis in Abschnitt 13b.1 Absatz 23 UStAE zu korrigieren.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 13b.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das (BStBl 2011 I S. 739) geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. Absatz 22a Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

    „2.  1Unter Nummer 2 der Anlage 3 des UStG fallen nur Schlacke...

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