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BFH Beschluss v. - X R 63/04

Gesetze: EStG § 16, EStG § 34, FGO § 138

Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache (hier: Betriebsveräußerung - Anwendung des halben Steuersatzes)

Leitsatz

Werden die übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten über die Erledigung der Hauptsache erst im Revisionsverfahren abgegeben, wird das angefochtene Urteil des Finanzgerichts einschließlich der Kostenentscheidung gegenstandslos. Der BFH hat dann nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens gemäß § 138 FGO zu entscheiden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1674 Nr. 10
BAAAD-88261

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