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BFH Beschluss v. - III B 197/10

Gesetze: BGB § 948, InvZulG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, InvZulG § 10 Abs. 4a, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Anspruchsberechtigte trägt Feststellungslast für das Einhalten der zulagenrechtlichen Verbleibensvoraussetzungen; Investitionszulage für Gerüstteile

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1728 Nr. 10
LAAAD-88262

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