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BAG Urteil v. - 3 AZR 666/09

Gesetze: § 1 BetrAVG, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB, § 310 Abs 3 Nr 3 BGB

Betriebsrente - Auslegung - versicherungsmathematischer Abschlag

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente durch den Kläger einen versicherungsmathematischen Abschlag in Höhe von 0,5 % pro Vorgriffsmonat vorzunehmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2036 Nr. 33
CAAAD-88278

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