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BAG Urteil v. - 7 AZR 704/09

Gesetze: § 21 TzBfG, § 17 S 1 TzBfG, § 59 BAT

Klagefrist bei einem Streit über den Eintritt einer auflösenden Bedingung

Leitsatz

Die dreiwöchige Klagefrist der §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG gilt nicht nur für die Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit der Bedingungsabrede, sondern auch für den Streit über den Eintritt der auflösenden Bedingung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2099 Nr. 34
DB 2011 S. 1756 Nr. 31
NJW 2011 S. 2748 Nr. 37
NJW 2011 S. 8 Nr. 34
DAAAD-88282

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