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BGH Urteil v. - I ZR 125/07

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, Art 5 Abs 1 S 2 Buchst a EWGRL 104/89, § 4 Nr 9 Buchst b UWG, § 4 Nr 10 UWG, § 5 Abs 2 UWG

Markenschutz: Adwords-Werbung mit einer fremden Marke als Schlüsselwort in einer Suchmaschine - Bananabay II

Leitsatz

Bananabay II

Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1857 Nr. 31
NJW 2011 S. 3032 Nr. 41
SAAAD-88290

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