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BGH Urteil v. - I ZR 31/09

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG

Markenschutz: Zeichenähnlichkeit bei nach dem Klang zu bejahender Identität einander gegenüberstehender Zeichen - Kappa

Leitsatz

Kappa

Eine nach dem Klang zu bejahende Identität oder Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen kann allenfalls dann durch Abweichungen im Bild in einem Maße neutralisiert werden, dass eine Zeichenähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr ausscheidet, wenn die mit den Zeichen gekennzeichneten Waren regelmäßig nur auf Sicht gekauft werden .

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-88294

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