Wettbewerbsverstoß: Gemeinschaftsrechtskonformes generelles Verbot der unerbetenen Telefonwerbung; Nachweis der Einverständniserklärung bei einer Bestätigungsmail im Double-opt-in-Verfahren - Double-opt-in-Verfahren
Leitsatz
Double-opt-in-Verfahren
Die Regelung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wonach Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern generell nur nach deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig ist (sog. "opt-in"), steht mit dem Unionsrecht im Einklang .
2. Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert, was im Fall einer elektronisch übermittelten Einverständniserklärung deren Speicherung und die jederzeitige Möglichkeit eines Ausdrucks voraussetzt .
3. Durch eine Bestätigungsmail im elektronischen Double-opt-in-Verfahren wird weder ein Einverständnis des Verbrauchers mit Werbeanrufen belegt, noch führt sie für sich allein zu einer Beweiserleichterung zugunsten des Werbenden .
4. Will sich der Verbraucher auch nach Bestätigung seiner E-Mail-Adresse im Double-opt-in-Verfahren darauf berufen, dass er die unter dieser Adresse abgesandte Einwilligung in E-Mail-Werbung nicht abgegeben hat, trägt er dafür die Darlegungslast .
5. Kann der Verbraucher darlegen, dass die per E-Mail übermittelte Bestätigung nicht von ihm stammt, war die Werbezusendung auch dann wettbewerbswidrig, wenn die E-Mail-Adresse im Double-opt-in-Verfahren gewonnen wurde (im Anschluss an , GRUR 2004, 517, E-Mail-Werbung I) .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1985 Nr. 33 BB 2011 S. 449 Nr. 8 DB 2011 S. 1857 Nr. 33 NJW 2011 S. 2657 Nr. 36 WM 2011 S. 2065 Nr. 43 ZIP 2011 S. 2219 Nr. 46 wistra 2011 S. 2 Nr. 4 EAAAD-88299