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BGH Urteil v. - I ZR 154/09

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG

Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr bei hoher Zeichenähnlichkeit und unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft - Enzymax/Enzymix

Leitsatz

Enzymax/Enzymix

Zwischen "Enzymax" und "Enzymix" besteht nicht zuletzt deshalb eine hohe Zeichenähnlichkeit, weil der Verkehr das "m" in beiden Zeichen sowohl dem ersten Teil "Enzy(m)" als auch dem zweiten Teil "(m)ax" bzw. "(m)ix" zuordnet. Dies führt trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke zur Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen .

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-88302

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