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BGH Urteil v. - I ZR 25/10

Gesetze: § 4 Nr 11 UWG, Art 2 Nr 1.1 EWGRL 414/91, Art 2 Nr 3 EWGRL 414/91, Art 2 Nr 4.1 EWGRL 414/91, Art 2 Nr 8 EWGRL 414/91, § 2 Nr 7 PflSchG, § 2 Nr 9 Buchst a PflSchG, § 2 Nr 9a Buchst a PflSchG, § 2 Nr 11 PflSchG, § 9 PflSchG, § 11 Abs 1 S 1 PflSchG, § 25 PflSchG

Wettbewerbsrecht: Inverkehrbringen eines Geräts zur Herstellung eines Pflanzenschutzmittels - Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung

Leitsatz

Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung

Wer eine Vorrichtung zur Herstellung eines Pflanzenschutzmittels anbietet, handelt auch dann keiner im Pflanzenschutzgesetz enthaltenen Zulassungsbestimmung zuwider, wenn das mit der Vorrichtung hergestellte Mittel ein nach § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG zulassungspflichtiges, aber nicht zugelassenes Mittel ist .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
KAAAD-88339

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