Schadensersatzanspruch des Bieters aus dem Gerichtspunkt der culpa in contrahendo bei Verstößen des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften - Rettungsdienstleistungen II
Leitsatz
Rettungsdienstleistungen II
Der auf Verstöße des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften gestützte Schadensersatzanspruch des Bieters ist nach der Kodifikation der gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr daran geknüpft, dass der klagende Bieter auf die Einhaltung dieser Regelungen durch den Auftraggeber vertraut hat, sondern es ist dafür auf die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften abzustellen (Weiterentwicklung von , BGHZ 139, 280, 283 und Urteil vom , X ZR 18/07, VergabeR 2008, 219 Leitsatz 5) .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2011 S. 6 Nr. 33 WM 2012 S. 228 Nr. 5 ZIP 2011 S. 2026 Nr. 42 YAAAD-88356