Handelsregistereintragung: Anwendbares Recht auf den Zugang einer Willenserklärung im Ausland; Grenzen der Amtsermittlungspflicht des Registergerichts
Leitsatz
1. Ob eine Willenserklärung einem Empfänger mit Sitz im Ausland zugegangen ist, beurteilt sich nach dem Ortsrecht des Abgabeorts.
2. Eine Pflicht des Registergerichts zur Amtsermittlung nach §§ 26, 382 FamFG besteht nur dann, wenn entweder die formalen Mindestanforderungen für eine Eintragung nicht erfüllt sind oder wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit der zur Eintragung angemeldeten Erklärungen oder der Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen bestehen .
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Fundstelle(n): BB 2011 S. 1922 Nr. 32 DB 2011 S. 1798 Nr. 32 GmbHR 2011 S. 925 Nr. 17 NJW-RR 2011 S. 1184 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2011 S. 2690 RIW 2011 S. 728 Nr. 10 WM 2011 S. 1531 Nr. 32 ZIP 2011 S. 1562 Nr. 33 RAAAD-88380