Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 207/08

Gesetze: § 12 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 23 Nr 1 MarkenG, § 51 Abs 1 MarkenG, § 55 Abs 1 MarkenG

Schutz von Unternehmenskennzeichen: Störung einer kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage durch Markeneintragung - Gartencenter Pötschke

Leitsatz

Gartencenter Pötschke

1. Besteht eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, auf die die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen anzuwenden sind, kann eine Partei die von ihr verwendete Unternehmensbezeichnung nur ausnahmsweise auch als (Dienstleistungs-)Marke eintragen lassen (im Anschluss an , GRUR 2011, 623 = WRP 2011, 886 - Peek & Cloppenburg II) .

2. Die Eintragung einer Marke für die angebotenen Dienstleistungen zur Absicherung eines nur regional benutzten Unternehmenskennzeichens muss die andere Partei allenfalls dann hinnehmen, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen, eine Schwächung des von beiden Parteien verwendeten Zeichens zu verhindern .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
NJW-RR 2011 S. 1488 Nr. 21
IAAAD-88519

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank