Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung - Fortführung eines zunächst als private Lebensversicherung geschlossenen Vertrages durch den Arbeitgeber - Verfassungsmäßigkeit - Beitragspflicht nicht regelmäßig wiederkehrend gezahlter Versorgungsbezüge - eigene Beitragszahlungen des Arbeitnehmers bzw des Versicherten - institutionelle Abgrenzung zwischen beitragspflichtigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und beitragsfreien sonstigen Leistungen aus privaten Lebensversicherungen - Feststellung der Höhe des beitragspflichtigen Teils der Gesamtablaufleistung
Leitsatz
Die Grundsätze zur Abgrenzung beitragspflichtiger von beitragsfreien Kapitalleistungen aus einem Kapitallebensversicherungsvertrag kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein zunächst als private Lebensversicherung geschlossener Vertrag vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer im Wege der Direktversicherung fortgeführt wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2011:300311UB12KR2409R0
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 1716 Nr. 36 NAAAD-88565