Zinszahlungen zwischen verbundenen Unternehmen:
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit der Zins- und
Lizenzrichtlinie (RL 2003/49/EG)
vereinbar
Leitsatz
Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie
2003/49/EG des Rates vom über eine gemeinsame Steuerregelung für
Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen
verschiedener Mitgliedstaaten ist dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung
des nationalen Steuerrechts nicht entgegensteht, wonach die Darlehenszinsen,
die ein Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat an ein in einem anderen
Mitgliedstaat belegenes verbundenes Unternehmen zahlt, der Bemessungsgrundlage
für die Gewerbesteuer hinzugerechnet werden, der das erstgenannte Unternehmen
unterliegt.