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BGH Urteil v. - VIII ZR 349/10

Gesetze: § 548 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 13 Abs 1 WoEigG

Wohnungseigentum: Verjährung von Schadensersatzansprüchen der Eigentümergemeinschaft wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum durch den ehemaligen Mieter einer Eigentumswohnung

Leitsatz

Auf Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Mieter einer Eigentumswohnung wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums findet die Verjährungsvorschrift des § 548 Abs. 1 BGB keine Anwendung .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 2717 Nr. 37
NJW 2011 S. 6 Nr. 36
ZIP 2011 S. 6 Nr. 29
OAAAD-88851

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