Verbrauchsgüterkauf bei branchenfremdem Nebengeschäft einer GmbH; Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung eines Rücktritts im Falle eines unwirksamen formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses
Leitsatz
1. Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf (im Anschluss an , BGHZ 179, 126, zum Verbraucherdarlehensvertrag) .
2. Beim Verbrauchsgüterkauf ist bei einem behebbaren Sachmangel eine Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag auch im Falle eines - unwirksamen - formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses nicht entbehrlich (Aufgabe des Senatsurteils vom , VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 44) .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1793 Nr. 30 DB 2011 S. 15 Nr. 29 NJW 2011 S. 3435 Nr. 47 NJW 2011 S. 6 Nr. 34 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2011 S. 2530 StBW 2011 S. 713 Nr. 15 WM 2011 S. 2152 Nr. 45 ZIP 2011 S. 1571 Nr. 33 ZIP 2011 S. 5 Nr. 28 wistra 2011 S. 3 Nr. 9 EAAAD-88876