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BGH Beschluss v. - XI ZR 191/10

Gesetze: § 280 BGB

Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung; Kausalität zwischen Aufklärungspflichtverletzung und Erwerb einer Kapitalanlage; Verschulden der Bank; falsche Darstellung einer Kapitalgarantie

Leitsatz

1. Zu Rückvergütungen, über die eine anlageberatende Bank einen Kapitalanleger aufklären muss (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom , XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 21 ff.) .

2. Zur Kausalität zwischen einer Aufklärungspflichtverletzung und dem Erwerb einer Kapitalanlage (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom , XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 33 ff.) .

3. Zur schuldhaften Verletzung der Pflicht der anlageberatenden Bank, über Rückvergütungen aufzuklären (Festhalten an Senatsbeschluss vom , XI ZR 308/09, WM 2010, 1694) .

4. Zur Haftung wegen falscher Darstellung einer Kapitalgarantie .

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 3229 Nr. 44
WM 2011 S. 1506 Nr. 32
ZIP 2011 S. 1559 Nr. 33
YAAAD-88891

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