Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung; Kausalität zwischen Aufklärungspflichtverletzung und Erwerb einer Kapitalanlage; Verschulden der Bank; falsche Darstellung einer Kapitalgarantie
Leitsatz
1. Zu Rückvergütungen, über die eine anlageberatende Bank einen Kapitalanleger aufklären muss (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom , XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 21 ff.) .
2. Zur Kausalität zwischen einer Aufklärungspflichtverletzung und dem Erwerb einer Kapitalanlage (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom , XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 33 ff.) .
3. Zur schuldhaften Verletzung der Pflicht der anlageberatenden Bank, über Rückvergütungen aufzuklären (Festhalten an Senatsbeschluss vom , XI ZR 308/09, WM 2010, 1694) .
4. Zur Haftung wegen falscher Darstellung einer Kapitalgarantie .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2011 S. 3229 Nr. 44 WM 2011 S. 1506 Nr. 32 ZIP 2011 S. 1559 Nr. 33 YAAAD-88891