Nichtannahmebeschluss: Urheberrechtliche Verantwortlichkeit für Weitersendung von Kabelfernsehprogrammen in Hotelzimmer - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Verwertungsgesellschaft mangels hinreichender Substantiierung und fehlender Beschwerdebefugnis - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters <Art 101 Abs 1 S 2 GG> durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV - Unzulässigkeit einer vor Kenntnis der Urteilsgründe erhobenen Anhörungsrüge - zudem vorliegend keine mit Art 103 Abs 1 GG unvereinbare Überraschungsentscheidung