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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 115/10

Gesetze: FGO § 41 Abs 2 S 1, AO § 125 Abs 1

Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes

Leitsatz

1. Zu der einem Steuerpflichtigen zumutbaren Sorgfalt gehört, einen erhaltenen Steuerbescheid auf seinen Inhalt hin zu überprüfen.

2. Eine vom Beklagten unterlassene Schätzung kann einen Rechtsanwendungsfehler darstellen, führt jedoch nicht zur Nichtigkeit des Steuerbescheides

Fundstelle(n):
TAAAD-89493

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