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BGH Urteil v. - I ZR 91/10

Gesetze: Art 18 Abs 1 MontrÜbk, Art 18 Abs 3 MontrÜbk, Art 18 Abs 4 S 2 MontrÜbk

Multimodaler Transport eines Paketes von Deutschland in die USA: Obhutshaftung des Luftfrachtführers bei einem Transportgutverlust in einem Zwischenlager außerhalb des Flughafens; widerlegliche Vermutung für einen Schadenseintritt durch ein Ereignis während der Luftbeförderung

Leitsatz

1. Die Obhutshaftung des Luftfrachtführers nach Art. 18 Abs. 1 und 3 MÜ kommt auch dann noch in Betracht, wenn das Gut nach der eigentlichen Luftbeförderung vom Flughafengelände mit einem Landfahrzeug zu einem außerhalb des Flughafens gelegenen Lager des Luftfrachtführers gebracht wird, in dem es anschließend abhandenkommt .

2. Auf die Vermutungsregel des Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ kann sich nicht nur der Geschädigte, sondern auch der wegen Beschädigung oder Verlusts von Transportgut in Anspruch genommene Luftfrachtführer berufen .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
XAAAD-89619

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