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BGH Urteil v. - V ZR 21/11

Gesetze: § 604 Abs 1 BGB, § 27 Abs 3 Nr 7 WoEigG

Wohnungseigentum: Anspruch des Verwalters auf Rückgabe der einem Eigentümer überlassenen Verwaltungsunterlagen

Leitsatz

Überlässt der Verwalter einem Wohnungseigentümer Verwaltungsunterlagen zur Prüfung außerhalb seiner Geschäftsräume, kommt regelmäßig ein Leihvertrag zustande mit der Folge, dass der Verwalter die Herausgabe der Unterlagen im eigenen Namen verlangen kann .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 6 Nr. 35
NJW 2012 S. 66 Nr. 1
NJW-RR 2011 S. 1578 Nr. 23
WM 2012 S. 816 Nr. 17
GAAAD-89668

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