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BGH Urteil v. - IV ZR 180/10

Gesetze: § 19a Abs 2 S 2 BNotO, § 19a Abs 2 S 4 BNotO, § 67 Abs 3 Nr 3 BNotO, § 9 AGBG, § 307 BGB vom , § 4 Nr 2 ABV

Vertrauensschadensversicherung der Notarkammern: Anspruch der Berufshaftpflichtversicherung eines pflichtwidrig handelnden Notars auf Aufwendungsersatz; Ausschlussfristregelung für die Geltendmachung von Schäden

Leitsatz

Tatbestand

Die Klägerin, die als ehemaliger Berufshaftpflichtversicherer des Notars W.         wegen einer wissentlichen Pflichtverletzung des Notars eine Leistung an die Geschädigte erbracht hat, verlangt von der Beklagten zu 1 als Notarkammer und von der Beklagten zu 2 als Vertrauensschadenversicherer die Erstattung des gezahlten Betrages nebst Zinsen ab dem Zeitpunkt ihrer Leistung an die Geschädigte, von der Beklagten zu 1 hilfsweise treuhänderische Einziehung und Auskehrung.

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 3367 Nr. 46
NJW 2011 S. 6 Nr. 35
WM 2011 S. 2243 Nr. 47
LAAAD-89675

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