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BGH Urteil v. - IV ZR 209/10

Gesetze: § 19a Abs 2 S 2 BNotO, § 67 Abs 3 Nr 3 BNotO, § 9 AGBG, § 307 BGB, § 4 Nr 2 ABV

Berufshaftpflichtversicherung der Notare: Umfang der Vorleistungspflicht; Wirksamkeit der Ausschlussfristregelung für die Schadenmeldung in der Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte als Berufshaftpflichtversicherer des ehemaligen Notars W.   auf Ausgleich ihrer durch Pflichtverletzungen des Notars verursachten Schäden nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO in Anspruch.

Fundstelle(n):
VAAAD-89676

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