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BGH Urteil v. - IV ZR 291/10

Gesetze: § 19a Abs 2 S 2 BNotO, § 19a Abs 2 S 3 BNotO, § 19a Abs 2 S 4 BNotO, § 67 Abs 3 Nr 3 BNotO, § 9 AGBG, § 307 BGB, § 538 Abs 1 ZPO, § 538 Abs 2 ZPO, § 4 Nr 3 ABV

Haftpflichtversicherung der Notare: Aufwendungsersatzanspruch des Haftpflichtversicherers bei wissentlicher Pflichtverletzung des Notars und Übergang der Ansprüche des Geschädigten gegen die Notarkammer auf den Versicherer; Unwirksamkeit des Ausschlusses der Deckung für mittelbare Schäden in der Notar-Vertrauensschadensversicherung; verfahrensfehlerhaftes Unterbleiben der Begründung der Zurückverweisungsentscheidung des Berufungsgerichts

Tatbestand

Die Klägerin verlangt als ehemaliger Berufshaftpflichtversicherer des Notars Dr. S.     von der beklagten Notarkammer die Erstattung einer gemäß § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO erbrachten Vorleistung.

Fundstelle(n):
PAAAD-89678

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