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BGH Urteil v. - IV ZR 46/09

Gesetze: § 65 VBLSa, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 17 Abs 1 S 1 ATV, § 37 Abs 3 ATV, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 101 AEUV, Art 102 AEUV, § 1 Abs 1 TVG, § 4 TVG

Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksamkeit der in der Satzungsänderung bei der Systemumstellung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder enthaltenen Regelungen über Sanierungsgelder

Tatbestand

Der Kläger fordert als Insolvenzverwalter von der beklagten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für die Jahre 2002 und 2003 von der Insolvenzschuldnerin entrichtete so genannte Sanierungsgelder zurück.

Fundstelle(n):
ZAAAD-89679

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