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BVerwG Urteil v. - 8 C 7/10

Gesetze: Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 1 DlStatG, § 5 DlStatG, § 1 BStatG, § 15 Abs 1 BStatG

Ausdrückliche Vorgabe der Heranziehungshäufigkeit für Statistik durch anordnendes Gesetz

Leitsatz

Weder das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit fordern, dass die Häufigkeit, mit der ein Unternehmen zu einer jährlich erhobenen Statistik herangezogen werden darf, von dem die Statistik anordnenden Gesetz ausdrücklich vorgegeben wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 3530 Nr. 48
NJW 2011 S. 8 Nr. 36
FAAAD-89719

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