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Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2198 b.2.1-9/9 St32

Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG bzw. § 7i Abs. 2 EStG als materiellrechtliche Tatbestandsvoraussetzung für die erhöhten Absetzungen;Verfahren bei Nichtvorliegen der Bescheinigung

Im , BFH/NV S. 2007, der in einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung erging, äußerte der BFH ernstliche Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides, wenn in diesem allein aufgrund der noch fehlenden Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde gem. § 7i Abs. 2 EStG die Steuervergünstigung nach den §§ 10f, 7i EStG nicht berücksichtigt wird. Nach Auffassung des BFH habe eine ermessensgerechte Schätzung nach § 162 Abs. 5 AO zu erfolgen.

Die Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder und des Bundes hinsichtlich der Anwendung dieses Beschlusses ergab folgendes Ergebnis:

Unter Berufung auf das BStBl. 2007 II S. 373, in dem die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nach § 7h Abs. 2 EStG als materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung nach § 7h EStG gewertet wurde, wird der Beschluss vom über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewendet.

Die Bescheinigung der zuständigen Behörde gem. § 7h Abs. 2 EStG bzw. § 7i Abs. 2 EStG ist eine materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung.

Bis zur Vorlage der Bescheinigung ist ein Anspruch auf die Steuervergünstigung noch nicht entstanden (§ 38 AO); eine Berücksichtigung der Steuerverg...

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