Gesetze: § 23 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 2 vom , § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2 vom , § 23 Abs 3 S 5 SGB 2 vom , § 23 Abs 3 S 6 SGB 2 vom , Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungs- und Bekleidungserstausstattung - Bemessung der Geldleistungen und Nachvollziehbarkeit der Pauschalbeträge - verfassungskonforme Auslegung
Leitsatz
Pauschale Geldbeträge für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten und für Bekleidung sind so zu bemessen, dass der Hilfebedürftige mit dem gewährten Betrag einfache und grundlegende Wohnbedürfnisse in vollem Umfang befriedigen bzw sich in menschenwürdiger Weise kleiden kann. Die Höhe der Pauschalen muss auf der Grundlage von Bezugsquellen, Preislisten etc nachvollziehbar sein.