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BFH Urteil v. - I R 72/73

Gesetze: KStG § 6 Abs. 1 Satz 1EStG § 5EStG § 6AktG § 153AktG § 152 Abs. 9

Aktivierung von Bierlieferungsrechten

Leitsatz

  1. Die Zuschüsse einer Brauerei zur Erlangung von Bierlieferungsrechten sind aktivierungspflichtige Anschaffungskosten der Bierlieferungsrechte.

  2. Die Abfüllkosten einer Brauerei sind aktivierungspflichtige Herstellungskosten des Faßbiers oder Flaschenbiers.

  3. Die Biersteuer darf weder als Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts noch als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAD-90424

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