Schenkung: Beginn der Zehnjahresfrist für den Ausschluss der Rückforderung eines mit dem Vorbehalt lebenslanger Nutzung geschenkten Grundstücks
Leitsatz
1. Bei der Schenkung eines Grundstücks genügt es zur Leistung des geschenkten Gegenstandes im Sinne von § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB, dass der Beschenkte nach dem formgerechten Abschluss des Schenkungsvertrages und der Auflassung einen Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung beim Grundbuchamt eingereicht hat .
2. Der Beginn der in § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB vorgesehenen Zehnjahresfrist wird nicht dadurch gehindert, dass sich der Schenker an dem verschenkten Grundstück ein lebenslanges Nutzungsrecht vorbehält .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DNotZ 2012 S. 507 Nr. 7 NJW 2011 S. 3082 Nr. 42 NJW 2011 S. 8 Nr. 37 WM 2011 S. 2193 Nr. 46 SAAAD-90496