Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IV ZR 76/09

Gesetze: § 65 VBLSa, § 17 Abs 1 S 1 ATV, § 37 Abs 3 ATV, § 307 Abs 1 S 1 BGB, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 101 AEUV, Art 102 AEUV, § 1 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG

Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksamkeit der in der Satzungsänderung bei der Systemumstellung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder enthaltenen Regelungen über Sanierungsgelder

Leitsatz

1. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder führt als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts die im Jahre 1929 wirksam errichtete Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder fort (Rn.35).

2. Die in § 65 VBLS enthaltenen Regelungen über Sanierungsgelder sind wirksam (Rn.52).

Tatbestand

Fundstelle(n):
WM 2011 S. 1958 Nr. 41
PAAAD-90500

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank