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BGH Urteil v. - VII ZR 65/10

Gesetze: § 15 Abs 2 AIHonO vom , § 634 Abs 1 S 3 aF BGB

Architektenvertrag: Pflicht des Architekten zur Führung eines Bautagebuchs; Minderung der Honorarforderung

Leitsatz

1. Vereinbaren die Parteien, dass für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten des Architekten das Leistungsbild des § 15 Abs. 2 HOAI entsprechend gilt, hat der Architekt ein Bautagebuch zu führen .

2. Kommt der Architekt dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Besteller grundsätzlich gemäß § 634 BGB zur Minderung des Architektenhonorars berechtigt .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2011 S. 1463 Nr. 21
KAAAD-90519

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