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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 370/08

Gesetze: EStG  § 32 Abs. 4 Satz 5, EStG

Kindergeld ab Januar 2007: Ermittlung der Einkommensgrenze

Leitsatz

  1. Zur Ermittlung der Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 S. 5 EStG

  2. Zum Nachweis ausbildungsbedingten Mehraufwands.

  3. Aufwendungen für eine Privathaftpflichtversicherung sind im Rahmen des § 32 Abs. 4 S. 5 EStG nicht abzugsfähig..

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Fundstelle(n):
IAAAD-90657

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