Keine Betriebsaufspaltung bei Überlassung einer wesentlichen
Betriebsgrundlagen an eine GmbH bei Einstimmigkeitsprinzip in der
Besitz-GbR
Leitsatz
Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung sind nicht gegeben,
wenn der Alleingesellschafter der Betriebs-GmbH nur zu 50 % an der Besitz-GbR
beteiligt ist. Eine von Anfang an bestehende, den Grundsätzen
des
§ 710 BGB
entsprechende Übertragung der gesamten GbR-Geschäftsführungsbefugnis auf den
ebenfalls zu 50 % an der GbR beteiligten anderen Ehegatten liegt nicht vor,
wenn stets nur von Fall zu Fall stillschweigend das Einverständnis mit dessen
Entscheidungen erklärt
wurde.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 1859 Nr. 11 KÖSDI 2011 S. 17610 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 38/2011 S. 3170 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2011 S. 764 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2011 S. 806 YAAAD-90737