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BFH Beschluss v. - III B 96/10

Gesetze: AO § 163, EStG § 32a Abs. 5, EStG § 32a Abs. 6, GG Art. 20 Abs. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 1

Kein Splittingtarif aus Billigkeitsgründen, wenn sachliche oder persönliche Billigkeitsgründe fehlen; richterliche Unabhängigkeit von Berufsrichtern

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1874 Nr. 11
TAAAD-90743

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