Modernisierungsmaßnahmen nach dem
FördG: bei Entstehung neuer
Wirtschaftsgüter keine Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude
Leitsatz
Einem Steuerpflichtigen, der mit seinen Baumaßnahmen unter Verwendung
der vorhandenen Bausubstanz ehemaliger Betriebsgebäude zwei bisher nicht
vorhandene, baulich getrennte und in sich abgeschlossene Wohneinheiten sowie
vier fremdgewerblich genutzte Einheiten hergestellt und damit unbewegliche
Wirtschaftsgüter neu geschaffen hat, kann eine Förderung der Baumaßnahmen nur
gemäß § 3 Satz 1, § 4 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 3
FördG (Sonderabschreibungen in Höhe von 20
% oder 25 %) gewährt
werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 1860 Nr. 11 HFR 2011 S. 1309 Nr. 12 WAAAD-90755