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BFH Beschluss v. - III B 122/11

Gesetze: FGO § 155, FGO § 135 Abs. 2, ZPO § 251 Satz 1

Wiederaufnahme eines zum Ruhen gebrachten Verfahrens ist eine Ermessensentscheidung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1892 Nr. 11
ZAAAD-90968

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