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BFH Beschluss v. - IV S 11/10

Gesetze: FGO § 69 Abs. 6 Satz 2, FGO § 68 Satz 1

Nach rechtskräftiger Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung ist ein erneutes Aussetzungsbegehren nach stattgebendem Urteil nicht statthaft

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1894 Nr. 11
KAAAD-90973

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