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OFD Frankfurt/M. - S 7174 A - 1 - St 112

Umsatzsteuerliche Behandlung von Rettungsdienstleistungen

Bezug:

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1. Grundsätzliches zur Steuerbefreiung von Rettungsdienstleistungen

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden verschiedene Dienstleistungen erbracht, die in der Vergangenheit überwiegend als steuerfrei behandelt wurden. Eine Steuerbefreiung dieser Rettungsdienstleistungen kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale einer Steuerbefreiungsvorschrift komplett erfüllt sind. Rettungsdienstleistungen können demnach nach § 4 Nr. 14, § 4 Nr. 16 Buchstabe c, § 4 Nr. 17 Buchstabe b oder § 4 Nr. 18 UStG steuerbefreit sein.

Da die Regelung des Rettungsdienstes in die Kompetenz der Länder fällt, ergeben sich durch die unterschiedlichen Rettungsdienstgesetze Abweichungen in der Gestaltung des Rettungsdienstes von Bundesland zu Bundesland.

2. Rettungsdienstsystem in Hessen

2.1 Gesetzliche Grundlage und Aufgabe des Rettungsdienstes

In Hessen ist der Rettungsdienst ab auf der Grundlage des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) vom (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen – GVBl – 1998 I S. 499) in der ab dem bis zum gültigen Fassung vom (GVBl 2010 I S. 646) gerege...

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