Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Frankfurt/M. - S 7170 A - 89 - St 112

Umsatzsteuer bei Physiotherapeuten; Umsatzsteuerliche Abgrenzung von Heilbehandlungen und Wellnessmaßnahmen

Bezug:

1. Gesetzliche Grundlagen

Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind

(1.) Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin steuerfrei, die im

(2.) Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als … Physiotherapeut … oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden.

Sowohl Physiotherapeuten als auch staatlich geprüfte Masseure stellen arztähnliche Berufe dar (vgl. Abschnitt 4.14.4 Abs. 2 und Abs. 11 6. Spiegelstrich UStAE).

Leistungen, die von ärztlichen oder arztähnlichen Berufen erbracht werden, sind nicht immer Heilbehandlungen (erste Voraussetzung). Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Heilbehandlungen Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vor-genommen werden. Heilberufliche Leistungen sind daher nur steuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht (vgl. Abschnitt 4.14.4 Abs. 4 UStAE). Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i. S. d. § 20 SGB V, die keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, weil sie lediglich „den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern” sollen, sind keine Heilbehandlungen (vgl. Abschnitt 4.14.4 Abs. 5 Nr. 10 UStAE).

2. Rechtsprechung des BFH

Nach der Rechtsprechung des BFH kommt die St...BStBl 2005 II S. 904

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank