(Soziale Pflegeversicherung - kein Anspruch auf formelle Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft iS des § 71 Abs 3 SGB 11 - Auskunftsanspruch - Einrichtungsträger - Klagegegner - Landesverbände der Pflegekassen - Arbeitsgemeinschaft - Statusentscheidung - Verwaltungsakt - Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - Feststellungsklage - Untätigkeitsklage - Wartefrist - Erledigung - Weiterbildungsmaßnahme - staatlich anerkannter Abschluss - Rahmenfrist - Verfassungsmäßigkeit)
Leitsatz
Eine ausgebildete Pflegefachkraft hat gegenüber den Landesverbänden der Pflegekassen keinen Anspruch auf formelle Anerkennung als "verantwortliche Pflegefachkraft" in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen (Statusentscheidung), wohl aber auf schriftliche Auskunft, ob sie zu einem bestimmten Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Tätigkeit als "verantwortliche Pflegefachkraft" erfüllt. Ein solcher Auskunftsanspruch steht auch dem Einrichtungsträger zu.