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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2331/09 EFG 2011 S. 1961 Nr. 22

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers

Leitsatz

In einer Zwei-Zimmer-Wohnung, die 73 m groß ist und in offener Bauweise errichtet, führt die Nutzung des 38 m großen als Wohnzimmer geplanten Raumes, in dem sich auch eine Küchenzeile befindet, als Arbeitszimmer (und einzige Betriebsstätte) nicht zur Abzugsfähigkeit der anteiligen auf diese Fläche entfallenden Kosten.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1961 Nr. 22
DAAAD-91314

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