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BVerwG Urteil v. - 3 A 1/10

Gesetze: Art 104a Abs 4 GG vom , Art 52 PflegeVG, § 82 Abs 3 SGB 11, § 82 Abs 4 SGB 11, § 50 Abs 1 Nr 1 VwGO

Anspruch auf Erstattung von Bundesmitteln; Finanzhilfen für Investitionen in Pflegeeinrichtungen; Insolvenzrisiko; zweckwidrige Verwendung

Leitsatz

1. Der Erstattungsanspruch des Bundes aus § 6 Abs. 4 der Verwaltungsvereinbarung zu Art. 52 PflegeVG wegen zweckwidriger Verwendung von Finanzhilfen, die einem Land im Beitrittsgebiet für Investitionen in Pflegeeinrichtungen gewährt worden sind, setzt nicht voraus, dass das Land seinerseits die dem Träger des Investitionsvorhabens (Zuwendungsempfänger) ausgezahlten Fördermittel ganz oder teilweise zurückerlangt hat oder zurückerlangen kann.

2. Ob eine zweckwidrige Verwendung von Bundesmitteln vorliegt, beurteilt sich anhand der im Rechtsverhältnis zwischen Bund und Land festgelegten Zweckbestimmung für den Einsatz der Finanzhilfen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 8 Nr. 39
IAAAD-91321

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