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BGH Urteil v. - I ZR 81/09

Gesetze: § 4 Nr 4 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 UWG

Unlauterer Wettbewerb: Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen mittels Gegenüberstellung mit durchgestrichenen Normalpreisen – Original Kanchipur

Leitsatz

Original Kanchipur

Eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen durchgestrichene (höhere) Normalpreise gegenübergestellt werden, ist irreführend, wenn sich aus ihr nicht eindeutig ergibt, ab welchem Zeitpunkt die Normalpreise verlangt werden. Sie ist zudem wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unlauter .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2241 Nr. 37
DB 2011 S. 26 Nr. 12
ZIP 2011 S. 5 Nr. 13
RAAAD-91331

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