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BGH Urteil v. - VIII ZR 340/10

Gesetze: § 556 Abs 3 S 1 Halbs 2 BGB

Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter

Leitsatz

1. Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter .

2. Mit der Behauptung, ein Kostenansatz in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters übersteige den insoweit überregional ermittelten durchschnittlichen Kostenansatz für Wohnungen vergleichbarer Größe, genügt der Mieter seiner Darlegungslast nicht .

3. Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 3028 Nr. 41
NJW 2011 S. 6 Nr. 38
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2011 S. 2610
ZIP 2011 S. 5 Nr. 31
wistra 2011 S. 3 Nr. 9
TAAAD-91339

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